Monday, August 13, 2007

in case I hadn't understood, §545 BGB n/a


Received via e-mail. For non-anglos, n/a = not applicable

Honey, read our rental agreement. See this?

10.3 Setzt den Untermieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Untermietverhältnis nicht als verlängert, §545 BGB findet keine Anwendung.

Is this the part of the contract with which you suspect I might take issue? Are you re-wording it for me since my accent is so bad?






Top-Model
Pipapostr. 123
54321 Bad Haartag



Frau
Top-Martyr
Pipapostr. 123
54321 Bad Haartag

Bad Haartag, 13. August 2007


Top-Model ./. Top-Martyr
Widerspruch einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dem 31.08.2007



Sehr geehrte Frau Top-Martyr,

hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres Briefes vom 10.08.2007 per Fax.

Eine Mediation ist nicht erwünscht, da die Sache sich schon entschieden hatte.

Die am 03. August 2007 Ihnen mündlich ausgesprochenen und schriftlich mitgeteilte Kündigung des Mietverhältnisses für das untervermietete möblierte Zimmer in der Pipapostr. 123, 2. Obergeschoss, in Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31.08.2007, wurde am 10.08.07 von Ihnen auch schriftlich als erhalten bestätigt.

Hiermit wird einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nach dem 31.08.2007 schon jetzt widersprochen.

Am Mittwoch, 15.08.07, kommt eine mögliche Nachmieterin, die sich das Zimmer zur Miete ab dem 01.09.07 anschauen wird. Bitte sorgen Sie dafür, dass das Zimmer am Abend zwischen 19:30 h und 21:00 h geöffnet ist und in Ordnung ist, so dass es gezeigt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen


Top-Model